Rechtsschutz
Als Mitglied im Mieterverein des Kreises Soest und Umgebung e.V. erhalten Sie automatisch eine Rechtschutz-Versicherung für Mietangelegenheiten. Generell ist zunächst eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Daher ist der Mieterverein gehalten, den Mieter zunächst durch Schriftsätze, Telefonate usw. gegenüber dem Vermieter zu vertreten. Nur wenn dieses Vorgehen keinen Erfolg zeigt, ist die Angelegenheit durch den Mieterverein der Rechtsschutz-Versicherung als Schadensfall zu melden.
Ein Mitglied kann niemals einen Rechtsanwalt beauftragen, ohne vorher den Mieterverein gefragt zu haben. Ein Mitglied kann niemals einen Rechtsanwalt beauftragen, ohne vorher den Mieterverein gefragt zu haben.
Die Versicherung greift für alle das Mietverhältnis betreffenden Schadensfälle, die 3 Monate nach Eintritt in den Mieterverein entstehen.
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