WIR KÜMMERN UNS UM IHR RECHT

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht die individuelle, fachkompetente und mündliche Beratung unserer Mitglieder. Erfahrene Berater helfen auch bei komplizierten Fragen rund um das Thema Mietrecht. Eine ausführliche Beratung erfolgt entweder persönlich in unserer Geschäftsstelle in Soest oder alternativ telefonisch - in beiden Fällen nach vorheriger Terminvereinbarung. Ergänzend gibt es zu 2 Terminen eine telefonische Kurz-Beratung ohne Termin.

Folgend einige Erläuterungen zu den gängigsten Themen:

Nachzahlungen bei der Nebenkostenabrechnung?

Häufig wird hier der jährliche Mitgliedsbeitrag schon wieder reingeholt! Geprüft wird, ob die Abrechnung ordnungsgemäß ist. Beispielsweise werden die einzelnen Positionen (z.B. Hausmeisterkosten) mit Durchschnittskosten verglichen. Weiterhin muss der Vermieter bei der Abrechnung Ausschlussfristen beachten. Bei einer zu späten Abrechnung ist keine Nachzahlung fällig. Ein Guthaben muss aber weiterhin ausgezahlt werden.

Darf mein Vermieter mir wirklich kündigen?

Seit der Mietrechtsreform werfen die Kündigungsfristen viele Fragen auf. Oft kennen sich Vermieter selber nicht aus. Wann muss der Vermieter Sie frühzeitig ausziehen lassen? Wie lang sind die persönlichen Kündigungsfristen? Kann der Vermieter mir kündigen? Für den Mieterverein sind dies Routinefälle.

Schon wieder eine Mieterhöhung?

Ist die Mieterhöhung gerechtfertigt? Muss der Vermieter nicht eine längere Frist einhalten? Oft lösen Mieterhöhungen finanzielle Sorgen aus. Der Mieterverein hilft, das bestmögliche für Sie herauszuholen und sorgt durch den Mietspiegel für faire Mieten.

Muss ICH das reparieren?

Muss ich beim Auszug die Wände, Türen oder Heizkörper streichen? Gesetzliche Regelungen unterstützen in diesem Punkt die Rechte des Mieters. Mit Tipps des Mietervereins werden Wohnungsübergaben in Zukunft entspannter abgewickelt.

Die Wohnung ist super, der Mietvertrag auch?

Mietverträge sollten vor der Unterschrift sorgfältig gelesen werden. Nur so können zukünftige Probleme vermieden werden. Der Mieterverein macht dies für Sie. So können Probleme vermieden werden, bevor sie entstehen.

Die Mietkaution gehört doch mir, oder?

Oft kommt es beim Wohnungsauszug zu Streitigkeiten und der Vermieter hält dann meistens die Kaution zurück. Die Rückforderung der Kaution ist mit Unterstützung des Mietervereins erheblich erfolgreicher.

Warum soll ICH die Maklerprovision zahlen?

Ist die Provision tatsächlich gerechtfertigt? Wenn ja, wie hoch dürfen die Kosten sein? Der Mieterverein beantwortet diese und weitere Fragen, sorgt somit für eine gerechte Behandlung und spart häufig viel Geld für Sie.

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  1. Beitrittserklärung ausdrucken und ausfüllen
  2. Termin telefonisch oder per E-Mail vereinbaren
  3. Beitrittserklärung beim Termin abgeben und bezahlen
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Alternativ können Sie die Beitrittserklärung inkl. Lastschriftmandat auch an die Geschäftsstelle senden und dann später einen Termin vereinbaren.

 

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